Kurz zur Erinnerung: Was ist NIS2 überhaupt?
NIS2 ist die europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit — in Deutschland umgesetzt durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Seit Oktober 2024 gilt: Cybersicherheit ist Chefsache. Nicht delegierbar, nicht ignorierbar, nicht “das macht die IT”.
Wer als Geschäftsführer, Vorstand oder Behördenleitung einer betroffenen Einrichtung tätig ist, steht persönlich in der Pflicht. Und zwar nicht erst seit gestern.
Bin ich überhaupt betroffen?
NIS2 unterscheidet zwischen “wesentlichen” und “wichtigen” Einrichtungen — grob gesagt: Unternehmen und Behörden in kritischen Sektoren ab einer bestimmten Größe. Dazu gehören unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und viele mehr.
Faustregel: Ab 50 Mitarbeitenden und 10 Mio. Euro Jahresumsatz in einem der betroffenen Sektoren solltest Du die Frage nicht mit “wahrscheinlich nicht” beantworten. Im Zweifel: prüfen lassen.
5 Pflichten die jetzt auf Deiner Agenda stehen
1. Schulungspflicht erfüllen — persönlich
§ 38 BSIG schreibt vor: Die Leitungsorgane müssen an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen. Nicht die IT-Abteilung, nicht der ISB — Du persönlich. Die Schulung muss nachweisbar sein und den Anforderungen der BSI-Handreichung entsprechen.
2. Risikomanagement billigen und überwachen
Du musst die Cybersicherheitsmaßnahmen Deiner Organisation nicht selbst umsetzen — aber Du musst sie billigen / bewilligen und deren Umsetzung überwachen. Das ist die sogenannte Billigungs- und Überwachungspflicht. Wer das delegiert ohne hinzuschauen, haftet trotzdem.
3. Sicherheitsvorfälle melden
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden — an das BSI und ggf. an betroffene Kunden. Das ist kein IT-Thema, das ist Chefsache. Du musst sicherstellen dass die entsprechenden Prozesse in Deiner Organisation existieren UND funktionieren.
4. Lieferkette im Blick behalten
NIS2 macht Dich mitverantwortlich für die Cybersicherheit Deiner Dienstleister und Zulieferer. Wer kritische IT-Dienstleistungen einkauft, muss die Sicherheit seiner Lieferkette aktiv managen — und das dokumentieren.
5. Dokumentation als Schutzschild
Im Ernstfall — ob Behördenprüfung oder Haftungsklage — musst Du nachweisen können dass Du Deine Pflichten erfüllt hast. Ohne Dokumentation kein Nachweis. Ohne Nachweis volle Haftung.
Was passiert wenn ich nichts tue?
NIS2 hat Zähne: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich — je nachdem was höher ist. Und anders als bei der DSGVO trifft die persönliche Haftung hier explizit die Leitungsorgane, nicht nur das Unternehmen oder die Behörde.
Der einfachste erste Schritt
Die Schulungspflicht nach § 38 BSIG ist der einfachste und schnellste Punkt auf dieser Liste — und gleichzeitig der direkteste Nachweis, dass Du Deine Pflichten ernst nimmst. Unsere NIS2-Schulung für Geschäfts- und Behördenleitung dauert 4,5 Stunden, ist als Live-Webinar buchbar und liefert Dir die qualifizierte Teilnahmebestätigung die Du brauchst.



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